20210117_Unterstützender Winterdienst der Ortsgemeinde

20210117_Unterstützender Winterdienst der Ortsgemeinde

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

der unterstützende Winterdienst der Ortsgemeinde Lampaden erfolgt nach Bedarf bei Straßenglätte oder Schneefall und dient zur Erhaltung der Verkehrssicherheit auf den öffentlichen Straßen.

Laut Satzung liegt zur Reinigung der öffentlichen Straßen in der Gemeinde Lampaden, die Streu- und Räumpflicht bei den Anliegern. Bei Schnee sind der Gehweg und die anliegende Straße bis zur Straßenmitte zu räumen bzw. gegen Glatteisbildung muss gestreut werden. Gibt es keinen Gehweg ist ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstückgrenze zur Straße zu räumen bzw. zu streuen. Auch besonders gefährliche Fahrbahnstellen sind in diese Verpflichtung mit aufgenommen und von den Anliegern zu entschärfen. Die Pflicht zur Sicherung gilt an Werktagen von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr, also den allgemein gültigen Verkehrszeiten, gegebenenfalls ist das Räumen und Streuen mehrmals täglich zu wiederholen, je nach Wetterlage. Die Gemeinde Lampaden kommt Ihren Einwohnern in so weit entgegen, dass an besonderen Gefahrenpunkten Salzbehälter aufgestellt wurden, welche durch die Anlieger genutzt werden können. Diese werden von der Ortsgemeinde befüllt. Bitte diese Salzvorräte ausschließlich für öffentliche Belange nutzen.

An Steige Punkten der Gemeindestraßen im Ortsteil Obersehr sowie im Ortsteil Geisemerich, im Ortsteil Niedersehr, Auf der Träf, Zum Sonnenhang, Mühlenweg, Czecholinskistraße und Kapellenstraße im Ortsteil Lampaden stehen wie gewohnt jene Streusalzbehälter aus. Ggf. kann es zu Verschiebungen beim unterstützenden Winterdienst der Ortsgemeinde kommen. Bitte nehmen Sie deshalb bei schwierigen Glatteisverhältnissen ggf. Gebrauch von den zur Verfügung gestellten Streusalzbehältern, um an den Steige Punkten der v.g. Gemeindestraßen zu streuen. Sollte einmal ein Vorrat an einer Streusalzkiste aufgebraucht sein, bitte kurz der Ortsgemeinde rückmelden. Vielen Dank im Voraus für Ihr Verständnis.

All jenen die Ihrer Räum- und Streupflicht für die Allgemeinheit nachkommen, sei an dieser Stelle herzlich gedankt. Im Besonderen ist jenen zu danken, welche über ihre eigentliche Pflicht hinaus, ehrenamtlich und uneigennützig einen Winterdienst für unsere Ortsgemeinde verrichten.

Die Ortsgemeinde Lampaden unterstützt die Streu- und Räumpflicht der Anwohner mit einer freiwilligen finanziellen gemeindlichen Leistung. Gerne können Sie diese Tätigkeit sowie die erforderliche Winterdienstbevorratung (Streusalz, Winterdiesel etc.) mit einer Geldspende unterstützen. Wer den gemeindeeigenen Winterdienst unterstützen möchte, kann gerne einen finanziellen Beitrag seiner Wahl an die Ortsgemeinde leisten. Bitte nutzen Sie dafür das folgende Spendenkonto, um Ihre Spende an die Ortsgemeinde Lampaden zu überweisen.

Spendenkonto der Verbandsgemeindekasse Saarburg-Kell

Verwendungszweck: „Winterdienst in Lampaden“

Sparkasse Trier

IBAN: DE39 5855 0130 0070 0070 00

BIC: TRISDE55XXX

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Martin Marx

Ortsbürgermeister

Lampaden, 17. Januar 2021