Neubaugebiet „Zum Sonnenhang II“

Neubaugebiet „Zum Sonnenhang II“

09.11.2022 Bekanntmachung Satzungsbeschluss vom 13.10.2022

Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplans der Ortsgemeinde Lampaden für das Teilgebiet

„Zum Sonnenhang II“

https://ol.wittich.de/titel/733/ausgabe/45/2022/artikel/00000000000033712407-OL-733-2022-45-45-0

Der Ortsgemeinderat Lampaden hat in seiner Sitzung am 13.10.2022 den Bebauungsplan für das Teilgebiet „Zum Sonnenhang II“ als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan wurde gebilligt. Der Satzungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Der Geltungsbereich des Gebiets ergibt sich aus nachstehendem Plan.

Geltungsbereich Teilgebiet „Zum Sonnenhang II“ Lampaden

Jede Bürgerin/Jeder Bürger kann den Bebauungsplan nebst Begründung beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 6, 54439 Saarburg, Raum 1.OG 45, während der allgemeinen Sprechstunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Die Satzungsunterlagen sind ebenso unter der Internetadresse:

https://www.saarburg-kell.de/saarburg_kell/Bauen & Wohnen/Bebauungspläne/Lampaden/

veröffentlicht.

Bebauungsplan „Zum Sonnenhang II“ Lampaden

Hinweise:

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass unbeachtlich werden

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtliche Fehler bei der Aufstellung von Bebauungsplänen im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB, auch in Verbindung mit § 13b BauGB und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges

wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung dieses Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Ortsgemeinde Lampaden unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der hierzu ergangenen Rechtsvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  • vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Kreisverwaltung Trier-Saarburg den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell oder dem Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Lampaden unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell:

montags bis donnerstags von 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr

donnerstags zusätzlich nach Vereinbarung von 16.00 – 18.00 Uhr

freitags von 8.30 – 12.00 Uhr

(nur nach telefonischer Terminvereinbarung)

Lampaden, 13.10.2022

Ortsgemeinde Lampaden

gez. Ortsbürgermeister Martin Marx, Lampaden

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25.04.2022 Bekanntmachung

Aufstellung eines Bebauungsplans für das Teilgebiet „Zum Sonnenhang II“ in der Ortsgemeinde Lampaden;

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13 b BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB

Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat Lampaden hat in seiner Sitzung am 03.03.2022 wiederholt beschlossen, den Bebauungsplan für das Teilgebiet „Zum Sonnenhang II“ im Verfahren gemäß § 13 b des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen. Aufgrund der Umstellung des Bebauungsplanverfahrens nach § 13 b BauGB in die neue Fassung wird der Aufstellungsbeschluss hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wiederholt bekannt gemacht. In gleicher Sitzung hat der Ortsgemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans einschl. Begründung gebilligt und beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Neubaugebietes am südöstlichen Ortsrand von Lampaden geschaffen werden. Das Plangebiet grenzt in der Verlängerung an die Straße                            „Zum Sonnenhang“.

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB

Die Öffentlichkeit ist gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Hierzu liegt der Vorentwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen samt Begründung in der Zeit vom

                                               28.04.2022 bis einschl. 05.05.2022

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Bauamt, Schlossberg 6, 54439 Saarburg, 1.OG Raum 43, während der unten stehenden Sprechzeiten aus. Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach Terminvereinbarung möglich. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch (06581/ 81321) oder per E-Mail (Planungsbeteiligung@saarburg-kell.de). Die Öffentlichkeit kann sich bis zum 05.05.2022 zu der Planung äußern.

Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

                                               06.05.2022 bis einschl. 07.06.2022

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Bauamt, Schlossberg 6, 54439 Saarburg, 1.OG Raum 43, während der unten stehenden Sprechzeiten. Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach Terminvereinbarung möglich. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch (06581/ 81321) oder per E-Mail (Planungsbeteiligung@saarburg-kell.de). Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden.

Während der vorgenannten Frist liegen die nachfolgenden Unterlagen zur Einsichtnahme aus:

  • Entwurf des Bebauungsplans für das Teilgebiet „Zum Sonnenhang II“
  • Entwurf der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans für das Teilgebiet „Zum Sonnenhang II“
  • Entwurf der Begründung des Bebauungsplans für das Teilgebiet „Zum Sonnenhang II“
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
  • Biotoptypenplan

Die Bekanntmachung sowie die o. g. Unterlagen sind ebenso gemäß § 4a Abs. 4 BauGB unter der Internetadresse www.saarburg-kell.de/saarburg_kell/Aktuelles/Offenlagen/ veröffentlicht. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans für das Teilgebiet „Zum Sonnenhang II“ ergibt sich aus nachstehendem Plan.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird. Gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell:

  • montags bis donnerstags von 08.30 – 12.00 Uhr und von 14.00 – 16.00 Uhr
  • donnerstags zusätzlich nach Vereinbarung von 16.00 – 18.00 Uhr
  • freitags von 08.30 – 12.00 Uhr

Lampaden, den 25.04.2022

Ortsgemeinde Lampaden

Ortsbürgermeister