Der Messbericht zur Messung des Schießanlagenlärms vom 23.05.2024 (23116-01) sowie die Anforderungen an die Schalldämmung aufgrund der Bestimmung der Beurteilungspegel nach TA Lärm (23116-02) zum Schießbetrieb zum Schützenhaus der St. Hubertus Schützenbruderschaft Lampaden 1961 e.V. liegt vor. Die Mindestanforderung an die erforderliche Schalldämmung beträgt 19 dB(A) und wird durch das Szenario „Wettkampf Werktag“ verursacht. Die zukünftig zulässigen maximalen Schusszahlen für die beiden Training Szenarien wurden ebenfalls aufgeführt. Der Messbericht kann bei der Ortsgemeinde Lampaden nach vorheriger Vereinbarung eingesehen werden. Im Rahmen der Vorbereitung für eine Schallschutzmaßnahme zum Neubaugebiet Zum Sonnenhang II sind die v.g. Messungen vor sowie nach der Maßnahme von der Ortsgemeinde beauftragt. Der rechtskräftige Bebauungsplan zum v.g. Baugebiet sieht vor, dass zur Gewährleistung eines ausreichenden Schallschutzes im neuen Plangebiet weitere Schallschutzmaßnamen im Bereich des Schützenhauses erforderlich sind. Die Ortsgemeinde hat sich in Abstimmung mit dem Schützenverein entsprechend für den Einbau von speziellen Rasterdecken (Hängeabsorber) im Bereich der Schießstände entschieden. Zwei bestehende Referenzprojekte wurden seitens der Ortsgemeinde und Vertretern des Schützenverein besichtigt. Nach Auskunft des Herstellers ist das gewählte Schallschutzsystem geeignet, einen ausreichenden Schallschutz für den Bereich des geplanten Wohngebietes sicherzustellen. Das System wird vor einer Bebauung des Wohngebietes auf den Schießständen eingebaut und entsprechende Nachweise, dass der Schallschutz im Bereich des Wohngebietes gewährleistet ist, werden vor einer Bebauung erbracht (örtliche Messung an Referenzpunkten). Der Ortsgemeinderat hatte beschlossen für diese Schallschutzmaßnahme zum v.g. Neubaugebiet die Kosten zu übernehmen. Die Entwicklung der allgemeinen Wohngebietsflächen im Planbereich „Zum Sonnenhang II“ stellt eine sinnvolle Erweiterung der Ortslage unter städtebaulichen und strukturell-/ funktionalen Aspekten dar. In ihrer Gesamtheit überwiegen die positiven Auswirkungen des Vorhabens. Negative Auswirkungen sind allenfalls von geringem Maß bzw. werden ausgeglichen. Seit ca. einem Jahr befindet sich eine städtebauliche Vereinbarung zwischen der Ortsgemeinde und dem Schützenverein zur v.g. Schallschutzmaßnahme in Abstimmung und wurde jeweils durch immer währende neue Eingaben des Schützenvereins verzögert. Der jetzige Messbericht zeigt sogar auf, dass auch die Richtwerte des Schießanlagenlärms zur bereits bestehenden benachbarten Bebauung zum Schützenhaus wesentlich überschritten werden. Es besteht somit nun dringender Handlungsbedarf. Um die Sachverhalte zu erörtern sind kurzfristig weitere Gespräche zwischen der Ortsgemeinde und Schützenverein erforderlich. Die Ortsgemeinde ist bestrebt zeitnah eine gemeinsame Lösung für alle Beteiligten zu finden und bittet den Schützenverein weiterhin um eine sachliche, realistische, kooperative Zusammenarbeit in dieser existentiellen und wichtigen Angelegenheit für den Schützenverein der St. Hubertus Schützenbruderschaft 1961 e.V.
Mit freundlichen Grüßen
Geschäftsführender Ortsbürgermeister
Martin Marx
Lampaden, den 19.08.2024