Gemeinsame Mitteilung von Ortsgemeinde, Forstamt, Jagdgenossenschaft und Gehöferschaft

Gemeinsame Mitteilung von Ortsgemeinde, Forstamt, Jagdgenossenschaft und Gehöferschaft

Liebe Waldbesitzerinnen, liebe Waldbesitzer,

bei Vor- Ort- Begehungen und durch Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Lampaden wurden in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von qualvoll verendeten Wildtieren in alten oder kaputten Zäunen, insbesondere Wildschutzzäunen im Wald, aufgefunden. Erst kürzlich musste wohl wieder ein Reh, welches sich in einem maroden Forstgatter eines Privatwaldgrundstücks verfangen hatte, nach furchtbarem Todeskampf durch die Jäger erlöst werden. Besonders tragisch ist, dass dieses Reh tragend war und in Kürze Kitze zur Welt gebracht hätte.

Damit derartiges Leid der Wildtiere erst recht nicht mehr entstehen muss und Naturschutz in unserer Gemeinde auch aktiv gelebt wir, werden hiermit alle Besitzer von Waldstücken aufgerufen, Ihre Grundstücke zu kontrollieren auf:

  • Zäune, die ihren Schutzzweck erfüllt haben, weil die jungen Bäume nicht mehr vom Wild verbissen werden können, also eine gewisse Mindesthöhe erreicht haben oder im Schnitt älter als ca. 10 Jahre sind. Diese Zäune sind zeitnah abzubauen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
  • Zäune, die ihren Schutzzweck nicht mehr erfüllen, weil z.B. die Zäune defekt sind, Pfosten gebrochen sind oder Wild bereits durch den Zaun eingedrungen ist. Sofern die Anpflanzungen noch des Wildschutzes bedürfen, sind diese Zäune bitte Instand zu setzen ansonsten abzubauen.
  • Abgebaute Zäune, welche noch im Wald liegen und grundsätzlich eine Verletzungsgefahr für Waldspaziergänger und Wild darstellen, sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Alte Zäune lediglich zu Boden zu drücken und im Wald zu belassen, ist nicht gestattet.

Die abgebauten Zäune sind ordnungsgemäße nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetzt (früher Abfallgesetz) zu entsorgen, z.B. bei der A.R.T. oder auf dem Schrottplatz. Hierzu kann auch ein gemeinsamer Abfuhrtermin der abgebauten Zäune gerne vereinbart werden.

Nach dem Gesetz darf ein Forstzaun maximal so lange stehen bleiben, bis er seinen Schutzzweck erfüllt hat. Da nur ein dauerhaft intakter Wildzaun seine Funktion erfüllen kann, muss der Wildzaun auf ganzer Länge regelmäßig kontrolliert und Schäden repariert werden. Bis die Forstpflanzen weitgehend „dem Maul des Wildes“ entwachsen sind sowie keine Schädigungen mehr durch das Schälen der Fichten- oder Buchenrinde durch Rotwild zu beobachten sind, was zeitlich erst deutlich nach dem Verbiss der Knospen entsteht, sollten keine Schlupflöcher gelassen werden. In Folge können dann fachliche Alternativangebote geliefert werden. Sodann hat der Wildzaun seinen Zweck erfüllt und muss abgebaut werden. Dies ist der Fall, wenn „erhebliche und flächige“ Beschädigungen der Pflanzen weitgehend ausgeschlossen sind.

Das für uns zuständige Forstamt Saarburg wird künftig, wegen der steigenden Zahl defekter Zäune oder nicht abgebauter Altzäune, die Kontrollen dieser Pflicht verstärkt vornehmen und persönlich auf die betroffenen Waldbesitzer appellierend in einem Gespräch zugehen. Besitzer von Waldgrundstücken können nun bereits im eigenen Interesse und im Sinne einer intakten Natur, die eigenen Waldgrundstücke zeitnah kontrollieren und tätig werden. Besten Dank!

gez. Ortsbürgermeister          gez. Forstamt Saarburg           gez. Vorsitzender            gez. Vorsitzender

     OG – Lampaden            Privatwaldbetreuungsrevier       Jagdgenossenschaft            Gehöferschaft

                                                  

                                                  „Rechts der Saar“                     Lampaden                  Nilles u. Genossen

       Martin Marx                         Dietrich Harder                  Walter Wollscheid            Reinhold Werner

                                       

Lampaden, 12. April 2022

 
 
Foto Privat: Verendetes Reh im Wildzaun