29.11.2018 Amtliche Bekanntmachung des Erlass einer Satzung zur Aufhebung der Abrundungssatzung Obersehr

29.11.2018 Amtliche Bekanntmachung des Erlass einer Satzung zur Aufhebung der Abrundungssatzung Obersehr

A M T L I C H E  B E K A N N T M A C H U N G

und öffentliche Auslegung des Erlass einer Satzung über die Aufhebung der Abrundungssatzung

gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGb) „Ortslage Obersehr“, der Ortgemeinde Lampaden.

– Verfahren gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für das in der Anlage dargestellte Gebiet.

Der Rat der Ortsgemeinde Lampaden hat in seiner Sitzung vom 22.11.2018 den Entwurf einer Satzung über die Aufhebung der Abrundungssatzung gem. § 34 Abs. 3 BauGB „Obersehr“, der Ortsgemeinde Lampaden, einschließlich Begründung gem. § 10 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich der o. g. Aufhebungssatzung ist der nachstehenden Gebietsabgrenzung zu entnehmen.

Der Aufhebungsbereich umfasst den markierten Bereich der Ortslage Obersehr / OG Lampaden:

1.) zur Abrundungssatzung von 1995/ 1996:

2.) sowie zur Satzungsänderung vom 26.01.2017

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Kell am See tritt die Satzung gem.  § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Die Aufhebungssatzung einschließlich ihrer Begründung kann im Rathaus der Verbandsgemeinde Kell am See, Rathausstraße 1, 54427 Kell am See, im Fachbereich 2 – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen – im Zimmer 26 (Nebengebäude) während der Dienststunden (Mo. bis Fr. von 8.30 bis 12.00 Uhr sowie Mo. von 14.00 bis 16.00 Uhr) von jedermann in der Zeit vom 29.11.2018 bis einschließlich 29.12.2018 oder bei der Ortsgemeinde Lampaden, Bergstraße 3, 54316 Lampaden, nach vorheriger Terminvereinbarung, eingesehen werden. Über den Inhalt der Satzung kann umfassend Auskunft verlangt werden. Während dieser Zeit können Anregungen und Hinweise zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Der Entwurf nebst Begründung ist in dieser Zeit auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde (www.kell-am-see.de) unter „Aktuelles/ Bauleitplanung“ eingestellt.

Zur Aufhebung liegen bislang keine Stellungnahmen vor. Es wird darauf hingewiesen:

– dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Erlass der Aufhebungssatzung zur Abrundungssatzung für die Ortslage Obersehr/ Ortsgemeinde Lampaden unberücksichtigt bleiben;

– ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können;

– von einer Umweltprüfung durch Anwendung des Verfahrens nach § 13 BauGB abgesehen wird;

– die in den abgegebenen Stellungnahmen enthaltenen personenbezogenen Daten (falls vorhanden)

nur im Rahmen dieses Verfahrens verarbeitet und gespeichert werden. Werden die Daten nicht zur Verfügung gestellt, kann die Stellungnahme unbeachtlich bleiben (EU-DSGVO).

Gem. § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich sind, wenn diese Verletzungen oder Mängel nicht nach dieser Bekanntmachung schriftlich fristgerecht gegenüber der Ortsgemeinde Lampaden geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des BauGB in der zurzeit gültigen Fassung wird hingewiesen.

Lampaden, den 22.11.2018

Ortsgemeinde Lampaden

Martin Marx

(Ortsbürgermeister)

 

In Vertretung:

Der Beigeordnete

Andreas Herbster