Die Landesregierung Rheinland-Pfalz wird aufgefordert, die im Kommunalabgabengesetz vorgesehene Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu streichen (KAG §10 und §10a) und die Gemeinden aus originären Landesmitteln mit Sonderzuweisungen für den Wegfall der Straßenausbaubeiträge und zur Stärkung ihrer Investitionen zu unterstützen.
Mehrere Gründe sind hierzu zu benennen:
- Straßenausbaubeiträge werden von Grundstückseigentümern verlangt, wenn eine Straße erweitert oder grundlegend saniert wird. In Rheinland-Pfalz bestimmen die Gemeinden selbst, ob sie Straßenausbaubeiträge erheben wollen.
- Die Straßenausbaubeiträge können sehr hoch sein und belasten dadurch Grundstücksbesitzer und insbesondere auch Rentnerinnen und Rentner, die mit dem Erwerb von Wohnungseigentum für das Alter eine Vorsorge getroffen haben und jetzt bei geringeren Einkünften die Belastungen durch Straßenausbeiträge „schultern“ müssen.
- Durch den Wegfall der Straßenausbaubeiträge sollen die Bürgerinnen und Bürger entlastet werden.
- Der Fehlanreiz durch die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, die kommunalen Straßen „verlottern“ zu lassen, wird beseitigt.
- Straßenausbaubeiträge sind ungerecht, weil die Berechnungsgrundlage die Grundstücksgröße ist, die nichts darüber aussagt, in welchem· Umfang die ausgebaute Straße genutzt wird. Straßen werden von Autofahrern genutzt, die Abnutzung hängt vom Verkehr ab und nicht von der Grundstücksgröße.
- Bei einmaligen Straßenausbaubeiträgen können auf die Betroffenen in Einzelfällen mehrere 10.000 Euro zukommen, die meistens innerhalb eines Monats fällig werden. Derart hohe Beiträge können Grundstückseigentümer selten spontan aus eigenem Vermögen aufbringen. Die Aufnahme von neuen Schulden oder gar der erzwungene Immobilienverkauf sollen mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge verhindert werden.
- Finanzierungsmöglichkeit könnte die erhöhte Grunderwerbssteuer sein, die wieder ganz oder zumindest in Teilbeträgen an die Kommunen zurückfließen sollte. Die Beträge sollten pauschal jährlich zweckgebunden für Straßenausbaubeiträge verwandt werden und nicht umlagerelevant pro lfm Straße sein sowie als Alternative zum Unterhalt und Finanzierung der kommunalen Straßennetze herangezogen werden. Das höhere Maß an Selbstbestimmung wird mit dafür Sorge tragen, dass die Straßennetze in Ordnung gehalten werden und sich das Ortsbild in vielen Fällen verbessert. Der Bund der Steuerzahler fordert ebenso, dass das Land den Kommunen zweckgebundene Zuweisungen für die Instandhaltung und Erneuerung von Straßen zahlt.
- Die Abschaffung bringt außerdem enorme Einsparpotenziale bei vielen Institutionen des öffentlichen Rechts (Kommunen, Verbandsgemeinden, Gerichte etc.). Diese begründen sich unter anderem durch ein geringeres Maß an Bürokratie und potenziell weniger Streitfälle aufgrund der Beiträge. Durch die Abschaffung der Ausbaubeiträge sinken die Kosten enorm, z.B. durch den Wegfall von Rechnungsstellung, Klageverfahren u.ä.
- Die Vorteilsbegrifflichkeit der jeweiligen Grundstückseigentümer als kommunizierte Grundlage der Straßenausbaubeiträge ist mittlerweile hinfällig. Die Nutzungsszenarien der kommunalen Straßennetze haben sich aufgrund der veränderten Arbeitswelten so wie der Zunahme des Internethandels in den letzten Jahren bereits stark verändert. Auch zukünftig wird eine stärkere Kommerzialisierung der Straßennetze prognostiziert. Eine stärkere Partizipation der profitierenden Unternehmen am Unterhalt der Verkehrswege wäre ebenfalls wünschenswert.
- Mit unserem Schreiben vom 20.10.2018 hatten wir uns bereits an die Landtagsfraktionen zum Thema „Abschaffung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen“ gewandt. Vorstöße aus anderen Bundesländern sind ein Beleg dafür, dass eine landesweite Abschaffung der Straßenausbaubeiträge möglich ist. Durch die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge werden die Gemeinden von Bürokratie entlastet und die Bürgerinnen und Bürger von teils horrenden Beiträgen. Straßen sind Allgemeingut und werden von allen benutzt, es ist daher sehr ungerecht, Straßenausbaubeiträge zu erheben.
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Lampaden
Sebastian Backes, Andreas Herbster, Franz Georg Laaß, Doris Kuhn Bamberg, Norbert Koltes, Reinhold Werner, Martin Marx
Lampaden, den 07.02.2019